AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüros easy-project, Dipl.-Ing. Wolfgang Knoblich

A. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen (Hardware-Projekte) und (Kundendienst-) Leistungen sowie der Lizenzierung von Software liegen diese Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von easy-project erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn easy-project in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden das Vertragsverhältnis vorbehaltlos durchführt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass wir bei jedem einzelnen Vertrag wieder auf diese AGB hinweisen müssten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma easy-project nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen möchte, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige Beschaffenheits- oder Beschaffenheitsgarantien von easy-project bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung durch easy-project. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen verzichtet werden.

B. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Irrtümer, die uns im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss einschließlich der Preisstellung unterlaufen, berechtigen uns nach unserer Wahl zur Anfechtung des Vertrags oder zum Rücktritt. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung oder den sonstigen Vereinbarungen nichts anderes ergibt. Auch Bestellungen per Email sind verbindlich. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang bei uns anzunehmen. Handelsübliche Änderungen insbesondere technischer oder optischer Art bleiben vorbehalten und begründen keine Abweichung von der Bestellung.
Sofern  unsere  Auftragsbestätigung  Einzelheiten  enthält,  die  von der  Bestellung oder  von  unserer sonstigen Beauftragung abweichen, gelten diese Abweichungen  als vom  beauftragenden  Unternehmen  genehmigt,  sofern dieses den  Abweichungen  nicht  unverzüglich  nach  Erhalt  der  Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. C. Leistungsumfang
Art und Umfang der von uns zu erbringenden vertraglich geschuldeten Leistungen sind in einer Leistungsbeschreibung aufgeführt. Die Leistungs-beschreibung ist im Angebot oder einem dem Angebot beigefügten Dokument enthalten.  Mit der Lieferung und Bezahlung des Programms erhält der Anwender das ausschließliche und nicht übertragbare Recht, das überlassene Programm nebst Unterlagen ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen. Es sei denn, dass programmspezifische Nutzungsbedingungen dies einschränken. Alle Rechte an dem Programm - im Original oder in Kopie - bleiben bei uns. Der Anwender ist lediglich berechtigt ausschließlich zum Zwecke der Arbeitsmittel- oder Datensicherung eine Kopie des Programms anzufertigen. Insbesondere ist die Anfertigung von weiteren Kopien oder anderen Vervielfältigungen der überlassenen Programme oder Unterlagen unzulässig. Programme oder etwaige Kopien dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder diesen in irgendeiner Form zugänglich gemacht werden. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen oder Tochter-gesellschaften des Anwenders. Der Anwender unterwirft sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung einer Vertragsstrafe in Höhe des gezahlten Nutzungsendgelds, die die weitere Verpflichtung des Anwenders zur Vertragserfüllung und zur Einhaltung der Vertragsbedingungen unberührt lässt. Daneben haftet der Anwender für Schäden, die aufgrund missbräuchlicher Nutzung der Programme, insbesondere im Falle der Weiternutzung nach Kündigung oder der Weitergabe der Programme an Dritte, entstehen. Wir sind berechtigt, sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch qualifizierte Erfüllungsgehilfen einschließlich Subunternehmern durchführen zu lassen. Dabei werden wir uns nur solcher Personen bedienen, deren Qualifikation ausreichend erscheint, die geschuldete Leistung ordnungs-gemäß zu erbringen. D. Lizenzen
a) easy-project gewährt dem Kunden eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Software für interne Zwecke in Übereinstimmung mit der mit der Software zur Verfügung gestellten Dokumentation. Diese Dokumentation kann Lizenzbedingungen enthalten, die von Zulieferern von easy-project geliefert wurden, die auf die Nutzung der Software Anwendung finden und vor diesen Lizenzbedingungen Vorrang haben. Ist keine Dokumentation zur Spezifikation der anwendbaren Lizenz vorhanden, erhält der Kunde das Recht, eine Kopie der Software auf einem Gerät oder Instrument zu nutzen oder so zu nutzen, wie dies im Angebot sonst angegeben ist.
b) Mit Ausnahme der unter a) eingeräumten Rechte stehen sämtliche Rechte an der Software easy-project oder ihren Software-Lieferanten zu. easy-project und ihre Softwarelieferanten behalten sich sämtliche ihnen zustehende Rechte und Ansprüche an der Software vor. Eine Verletzung dieser Lizenzbedingungen kann Ansprüche der Software-Lieferanten begründen.
c) Die Kundensoftwarelizenz ist nach Mitteilung des Namens und der Adresse des neuen Rechtsinhabers, nach Zahlung der vorgesehenen Lizenzgebühren sowie der schriftlichen Zustimmung des neuen Rechts-inhabers zu den easy-project Software Lizenzbedingungen übertragbar. Der Kunde wird sofort nach der Übertragung der Softwarelizenz alle Kopien der Software dem neuen Rechtsinhaber übergeben. Die Softwarelizenz endet mit der Übertragung.
d) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen der geltenden urheberrechtlichen Vorschriften (z.B. § 69e UrhG) untersuchen, testen, dekompilieren oder in anderer Weise bearbeiten oder verändern. Soweit easy-project  im Rahmen des § 69e UrhG dem Kunden Informationen zur Verfügung stellt, kann hierfür eine angemessene Vergütung verlangt werden. Ansonsten sind solche Handlungen nur mit schriftlicher Zustimmung von easy-project zulässig. Der Kunde darf die Software nicht auf ein öffentliches Netzwerk oder eine verteilte Netzwerkkonfiguration kopieren.
e) easy-project kann die Lizenz des Kunden wegen Bruchs dieser Lizenz-bedingungen kündigen. Der Kunde muss sämtliche Kopien der Software unmittelbar nach der Kündigung vernichten.
f) Die Nutzung der Software kann im Rahmen eines Vertrags- oder Unterauftragsverhältnisses nur mit der schriftlichen Zustimmung von easy-project sowie gemäß den von easy-project spezifizierten schriftlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt werden.

E. Gewährleistung und Haftung
Trotz sorgfältiger Entwicklung und Überprüfung der gelieferten Programme können - wie bei allen Software-Produkten - im Laufe der Nutzung Mängel auftreten, die auch durch eingehende Prüfungen und Abnahmetests nicht erkannt werden können. Erläuterungen und Beschreibungen der Programme stellen deshalb keine zugesicherten Eigenschaften dar. Der Anwender ist verpflichtet, die Programme nebst Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Etwaige Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung unter Angabe der für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich erhoben werden. Dies gilt bei Kaufleuten auch bei nicht offensichtlichen Mängeln. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Abnahme, sie entfällt falls das Programm oder Teile davon durch den Anwender oder Dritte geändert oder erweitert wurden. Im Falle eines Mangels an einem Programm ist durch den Anwender Gelegenheit zu geben, den Mangel entweder nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung (bis zur Höhe des Auftragswerts) zu beheben, es sei den, der Lieferung fehlt eine zugesicherte Eigenschaft oder uns fällt grobes Verschulden zur Last. Dies gilt auch für den Fall eines Mangels der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung / Ersatzlieferung auch nach Ablauf einer vom Anwender zu setzenden angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Anwender eine angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Im Falle der Rückgängigmachung müssen alle Programme und Unterlagen an uns zurückgesandt und alle Kopien vernichtet werden. Weitergehende Gewährleistungs-, und Schadens-ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, - auch auf den Ersatz von Folgeschäden - sind ausgeschlossen, soweit wir nicht wegen groben Verschuldens oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft zwingend haften.
Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur solche Produktbeschreibungen, die Gegenstand der Bestellung des Kunden sind.
Die Gewährleistung entfällt, sofern und sobald der Kunde nicht zugelassene Zusatzvorrichtungen verwendet, Änderungen an der IT-Infrastruktur vornimmt oder an den gelieferten Produkten bzw. der damit zusammen-hängenden Software ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt oder durch Personal vornehmen lässt, das hierzu nicht von uns ermächtigt wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel durch diese Arbeiten nicht verursacht wurden oder nicht auf die vorgenannten Maßnahmen zurückzuführen sind.
F. Rechte bei Mängeln (Gewährleistung Hardware)
Jedes Hardwareprodukt enthält eine Gewährleistung. Diese Gewährleistung enthält die Standardgewährleistung für das Land, in dem es gekauft wurde. Wird das Produkt in ein anderes Land verbracht, so erhält der Kunde die im Angebot vermerkte Garantieleistung.
Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistung 12 Monate ab Abnahme der Lieferung innerhalb der EU. Dies gilt auch für die Lieferung von Ersatzteilen und Reparaturdienstleistungen, die nach Ablauf des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums erfolgen. Kostenlose Reparaturdienstleistungen oder der Austausch von Produkten stellen nur dann das Anerkenntnis eines Mangels dar, soweit easy-project dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
easy-project gewährleistet nicht, dass der Betrieb der Produkte ununterbrochen funktioniert oder fehlerfrei ist.
Der Kunde hat Mängel gegenüber easy-project unverzüglich schriftlich zu rügen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist easy-project berechtigt, die easy-project entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
easy-project behält sich das Recht vor, bei Hardware-Produkten mit vor-Ort-Gewährleistung oder Produkten, die von easy-project installiert wurden, die Gewährleistung dann abzulehnen, wenn der Kunde diese Produkte an einen anderen Ort verbringt. easy-project kann wieder Gewähr leisten, wenn easy-project die Produkte auf Kosten des Kunden verifiziert, und feststellt, dass sich diese in gutem Betriebszustand befinden.
Diese vorstehende Gewährleistung gilt nicht, sofern eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegt, oder ein Fehler auf der nicht vorschriftsmäßigen oder ungeeigneten Wartung, Installation, Reparatur oder Kalibrierung durch den Kunden oder von easy-project nicht autorisierten Dritten beruht. Die vorstehende Gewährleistung gilt weiterhin nicht bei unbefugter Änderung, der nicht vorschriftsmäßigen Nutzung oder dem nicht vorschriftsmäßigen Betrieb außerhalb der Spezifikation für das Hardwareprodukt sowie bei Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall, Verlust oder Beschädigung beim Transport oder nicht vorschriftsmäßiger Vorbereitung des Aufstellorts.
Die vorstehende Gewährleistung ist abschließend, sonstige ausdrückliche, stillschweigende, schriftliche oder mündliche Gewährleistungen bestehen nicht. easy-project lehnt insbesondere jegliche stillschweigende Gewähr-leistungen hinsichtlich der Marktüblichkeit oder Geeignetheit für einen bestimmten Zweck ab.

G. Programmpflege
Wir sind nicht verpflichtet, Aktualisierungen und Verbesserungen der Programme zu entwickeln. Wir behalten uns jedoch vor geringfügige Verbesserungen jederzeit in die Programme einfließen zu lassen. Wesentliche Änderungen und Verbesserungen der Programme werden dem Anwender in schriftlicher Form angeboten. Sofern der Anwender diese Verbesserungen nicht übernimmt, wird er bei weiteren, auf diesen aufbauenden Verbesserungen nicht mehr benachrichtigt. Soweit der Anwender die weiteren verbesserten Programme wünscht, sind die vorangegangenen kostenpflichtigen Verbesserungen ebenfalls zu entgelten.
H. Übertragung des Nutzungsrechts
Das Nutzungsrecht an den Programmen kann nur nach unserer vorherigen Zustimmung, die in unserem freien Ermessen steht, auf einen Dritten übertragen werden, sofern dieser alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt und der bisherige Anwender keine Kopien der Programme oder sonstige Unterlagen behält. I. Geheimhaltung/Geistiges Eigentum
Über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, alle Informationen über Programme, die verwendeten Methoden und Verfahren einschließlich aller Unterlagen, die dem Anwender im Rahmen des Vertrags bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Sofern in der Leistungsbeschreibung keine anders lautende Bestimmung enthalten ist, sind wir alleiniger und ausschließlicher Eigentümer aller Designs, Verfahren, Techniken, Konzepte, Verbesserungen, Entdeckungen, Ideen und Erfindungen unabhängig davon, ob diese patentfähig sind oder nicht, ob sie in Zusammenhang mit den Leistungen genutzt werden, hergestellt werden oder entstanden sind (zusammenfassend die „Schöpfungen“ genannt), und aller damit verbundener Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und des gesamten sonstigen damit verbundenen geistigen Eigentums. Keine im Angebot, Leistungs-beschreibung, Auftragsbestätigung oder in einem sonstigen für die Vertrags-beziehung relevanten Dokument enthaltene Aussage ist dahingehend auszulegen, dass dem Kunden dadurch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten oder in sonstiger Weise eine Lizenz oder ein sonstiges Recht, ein Anspruch oder ein Anteil an den Schöpfungen und/oder dem damit verbundenen Eigentum übertragen wird, soweit dies nicht ausdrücklich dort beschrieben wird.
Der Kunde ist verpflichtet, uns in zumutbarer Weise bei der Abtretung, dem Nachweis, der Erlangung der Gültigkeit, der Eintragung und Durchsetzung unserer Rechte und unseres Eigentums an allen Patenten, Urheberrechten und dem sonstigen mit den Schöpfungen verbundenen geistigen Eigentum und aller sonstigen aufgrund des Vertragsverhältnisses in allen Ländern gewährten und von uns gehaltenen Rechten zu unterstützen. Dies umfasst u.a. auch die Ausfertigung von zusätzlichen Übertragungsurkunden und die Unterstützung bei Anmeldungen von Patenten, Urheberrechten oder Eintragungen von sonstigem geistigen Eigentum. Alle hiermit in Verbindung stehenden Kosten tragen wir.
J. Vertragsverletzung durch den Anwender, Kündigung
Vertragsverletzung durch den Anwender, insbesondere Verstöße gegen den eingeräumten Nutzungsumfang (siehe C), berechtigen uns das übertragene Nutzungsrecht fristlos zu kündigen. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Anwenders zum Ersatz aller aus Vertragsverletzungen entstehenden Schäden. Hat der Anwender den Vertrag verletzt, so wird vermutet, daß etwa entstehende Schäden darauf zurückzuführen sind. Bei Nutzungsende sind die überlassenen Programme nebst Unterlagen einschließlich aller angefertigten Duplikate vom Anwender unaufgefordert an uns zurückzugeben oder - mit unserer vorherigen Zustimmung - die Zerstörung aller Unterlagen nachzuweisen.
 
K. Preise
Unsere Preise verstehen sich rein netto zzgl. der zum jeweiligen Abrechnungszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer. Beim Kauf trägt der Kunde die Bezugs-/Verpackungs-/ Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Wird eine Montage/Installation, Schulung oder ein Einbau beim Kunden verein-bart, ist hierüber eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist. Für die von . uns zu erbringenden sonstigen Leistungen zahlt der Kunde die im Angebot einzeln aufgeführten Beträge. Der Kunde erstattet uns alle angemessenen Reisekosten (Fahrt- und Reisekostenkosten) und sonstigen Auslagen, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen entstehen.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kosten-erhöhungen aufgrund von Materialpreisänderungen eintreten.
L. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Nutzungsgebühr gilt in Euro ab Horb ausschließlich Bezugs-/Versand-/, Verpackungskosten, Fracht, Zöllen, Versicherungen sowie ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Über den Vertragsumfang hinausgehende Leistungen sowie etwaige Reisekosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Sämtliche Zahlungen sind rein Netto binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Überweisungen und Schecks gelten erst mit der Gutschrift- anzeige als Zahlungen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung einer Forderung werden unbeschadet weitergehender Rechte und des Nachweises eines hiervon abweichenden Verzugsschadens Verzugs-zinsen in Höhe von 15% berechnet. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs-rechte bestehen nur hinsichtlich von uns unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche. Dies gilt auch, soweit wir etwaige Mängelrügen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
 
Sollten sich die Beschaffungskosten, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Wechselkurs, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, auf der Grundlage unserer ursprünglichen Preiskalkulation diesen Kostensteigerungen entsprechende, angemessene Aufschläge zu verrechnen. Über diese Aufschläge werden wir Sie bei Bekanntgabe informieren.
 
Übersteigt die Leistung für die Entwicklung, Erstellung, Pflege und Nutzung der Software/Hardware die vereinbarten Preise um mehr als 10%, so ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Zugrundelegung des tatsächlichen  Aufwands ein neues Preisangebot vorzulegen. Wird dieses Angebot durch den Kunden nicht angenommen, so steht dem Auftragnehmer, ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, von dem er mit dem Tage der Ablehnung des Angebots Gebrauch machen kann. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind durch den Auftraggeber zu vergüten.
 
M. Leistungserbringung/Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht Selbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde keine besondere Anweisung erteilt hat, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen .Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir nicht zu vertreten. Dazu gehören insbesondere Krieg, Aufruhr, behördliche Anordnung, Energie -mangel, nachträglich eintretende Schwierigkeiten der Materialbeschaffung sowie Störungen sowohl des eigene als auch fremder Betriebe, von denen die fristgerechte Lieferung abgängig (Streik, Aussperrung, Mangel / Versagen von Transportmitteln etc.). Der Anwender ist aufgrund solcher Lieferverzögerungen nicht zum Vertragsrücktritt berechtigt. Verbindlich angegebene Lieferfristen verlängern sich in diesem Fall um eine angemessene Zeit. Ist die Lieferverzögerung durch uns zu vertreten, kann der Anwender nur nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schaden-ersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen, sind ausgeschlossen, soweit uns kein grobes Verschulden zur Last fällt.
Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum
Sofern der Kunde die Lieferung nicht spätestens bis zum vertraglich vereinbarten Datum annimmt oder sich in anderer Hinsicht in Annahme-verzug befindet, sind wir berechtigt, Preise gemäß den zum Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung geltenden Preislisten in Rechnung zu stellen.
Sofern sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, wird der uns zustehende Anspruch auch dann fällig, wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Unsere weitergehenden Rechte bleiben unberührt.
N. Installation, Systemimplementierung
Eine Installation und/oder Systemimplementierung in den Räumlichkeiten des Kunden erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bis zum Zeitpunkt der Lieferung hat der Kunde sämtliche für die Installation und/oder Systemimplementierung erforderlichen baulichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen.
Führt der Kunde die entsprechenden Vorarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig vor dem geplanten Liefer-/ Leistungstermin aus, so kommt er damit in Annahmeverzug. Wir werden dem Kunden sodann eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung dieser Vorarbeiten setzen, nach deren Ablauf wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sind.
Die Arbeiten für die Installation und/oder Systemimplementierung beginnen mit der Lieferung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Sie werden in Abstimmung mit dem Kunden so koordiniert, dass die Beeinträchtigung des laufenden Geschäftsbetriebes des Kunden so gering wie möglich bleibt.
 
O. Installation, Systemimplementierung
Wir haben Anspruch auf die Abnahme der Produkte und ausgeführten Leistungen durch den Kunden. Für den Fall, dass die Parteien die Installation und/oder Systemimplementierung in den Räumlichkeiten des Kunden durch uns ausdrücklich vereinbart haben, werden wir im Rahmen der Abnahme durch einen Installationstest und/oder einen Probelauf die ordnungsgemäße Funktion der Produkte überprüfen. Den Ablauf des angewendeten Installationstests sowie die Dauer des Probelaufes liegen in unserem alleinigen Ermessen und sind von Produkt zu Produkt unter-schiedlich.
Soweit Mängel festgestellt werden und der Installationstest nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann gelten die Ziffern E/F. Nach der Nacherfüllung ist der Abnahmetest auf unsere Kosten zu wiederholen. Zu diesem Zweck werden wir uns mit dem Kunden auf einen Termin einigen, der – unter Berücksichtigung aller Umstände - so bald wie möglich nach dem Zeitpunkt des erfolglosen Abnahmetests gelegen sein sollte.
Sofern keine Mängel festgestellt und der Installationstest erfolgreich durchgeführt wurde, sind der Bericht über das Ergebnis des Installationstests und das Datum von uns und vom Kunden zu unter-zeichnen. Dieses Datum der Unterzeichnung gilt als Installationsdatum.
Der Probelauf beginnt mit dem Installationsdatum. Soweit die Produkte während des jeweiligen Probelaufes ohne jegliches Auftreten von Mängeln in Betrieb waren, ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Soweit wir im Rahmen der zu erbringenden Leistung ausschließlich ein Konzept oder eine abnahmefähige sonstige Leistung erstellen, hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären, soweit die von uns erbrachte und dem Kunden zugänglich gemachte Leistung den vertraglichen Abmachungen entspricht.
Die Ablehnung der Abnahme eines Konzeptes oder einer abnahmefähigen sonstigen Leistung ist nur dann gültig, wenn sie zusammen mit einer schriftlichen Erklärung erfolgt, aus der die vom Kunden an dem Konzept oder der abnahmefähigen sonstigen Leistung festgestellten Mängel hervorgehen.
Falls der Kunde das Konzept oder die abnahmefähige sonstige Leistung nutzt, ohne sie vollständig abgenommen zu haben, werden sich die Parteien gemeinsam über den Teil des Konzepts einigen, der genutzt wird; dabei stimmt der Kunde einer teilweisen Abnahme aufgrund dieser Vereinbarung zu. Der Kunde ist verpflichtet, die Annahme oder teilweise Annahme nicht unangemessen zu verweigern.

P. Stornierungen
Stornierungen von Bestellungen, die nicht auf der Mangelhaftigkeit der Waren oder Leistungen beruhen, können nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
In diesen Fällen behalten wir uns das Recht vor, eine angemessene Stornogebühr zu erheben.
Die Produkte dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zurückgegeben werden.

Q. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Beim Versendungs-kauf an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit ihrer Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

R. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma easy-project.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte veräußert, verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Preis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
 
S. Haftungsbegrenzung
easy-project oder ihre Subunternehmer haften nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschließlich Kosten für z.B. Ausfallzeiten, Datenverlust, Wiederinstandsetzungskosten oder Wieder- beschaffungskosten).easy-project haftet nicht für Verzug oder Pflicht-verletzungen, wenn Ursachen vorliegen, die easy-project mit vertretbarem Aufwand nicht beeinflussen kann. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
 
T. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns.
 
U. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Schecksachen ist der Sitz des Auftragnehmers. Die Beurteilung der gesamten Geschäftsbeziehung der Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.

V. Teilnichtigkeit
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Vertragsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäfts nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksamen Vertragsbedingungen durch wirksame, dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommenden Bedingungen zu ersetzen.

W. ElektroG, Entsorgung  von Elektrogeräten
Der Käufer verpflichtet sich, dass die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der georderten Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG) auf seine Kosten zum gegebenen Zeitpunkt erfolgt.
 
X. Allgemeines
Der Kunde, der Produkte, Hardware, Softwareprogramme, Lizenzen, Technologien oder technische Daten exportiert, reexportiert, überträgt oder importiert, die er gemäß diesem Vertrag erworben hat, übernimmt die Verantwortung für die Erfüllung anwendbarer Gesetze und Vorschriften der BRD sowie anderer Rechtsordnungen, und ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Export- und Importgenehmigungen. Der Kunde hält die Gesetze und Vorschriften der BRD sowie anderer Rechtsordnungen ein, die die Übertragung, Export und Re-Export zu bestimmten Endkunden bzw. Bestimmungsorten oder bestimmten Verwendungsmöglichkeiten regeln, außer wenn eine vorherige Zustimmung bei der jeweiligen Regierung eingeholt wurde. easy-project kann diesen Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde anwendbare Gesetze oder Vorschriften verletzt.
Die vorliegenden Liefer- und Zahlungsbedingungen und alle Anlagen hierzu stellen die gesamte Vereinbarung zwischen easy-project und dem Kunden dar. Nebenabreden zu den Liefer- und Zahlungsbedingungen wurden nicht getroffen. Mit dem Kauf oder der Lizenzierung von Produkten und/oder Kundendienstleistungen anerkennt der Kunde diese Liefer- und Zahlungs-bedingungen, die nur durch einen von bevollmächtigten Vertretern jeder Partei unterzeichneten Zusatz geändert werden können. Auf diese Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
 
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Auftraggebers und die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Software als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich ablehnt.
 
Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, auch bei Rücktritt vom Vertrag, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe der Auftrags-summe (Entwicklungspreis), abzüglich der bis dahin geleisteten Aufwendungen zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
 
Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig
 
 
Horb, Januar 2017